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Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter

Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

 

  • U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
  • U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
  • U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder - falls noch nicht enthalten -  ein extra Blatt darin)
    In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
  • U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
  • U11: mit9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
  • J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
  • J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)

 

Erstattung

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten nicht alle Krankenkassen.

Meldepflicht
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend, und versäumte Termine werden angemahnt.

Gelbes und grünes Heft
Da das gelbe Vorsorgeheft seit seiner Entstehung in den Siebzigerjahren kaum überarbeitet wurde, fehlen darin noch einige Vorsorge-untersuchung. Zum Beispiel die vom Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte empfohlenen Untersuchungen (U10, U11 und J2). Die vollständige Aktualisierung des Heftes wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen, deshalb wird die J1 in einem gesonderten Dokumentationsbogen erfasst. Für die zusätzlich empfohlenen Untersuchungen gibt es ein grünes Checkheft. In diesem Checkheft ist meist auch noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).

 Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.

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Wissenschaftlicher Berater: Dr. med. Hermann Josef Kahl, Sprecher des BVKJ-Ausschusses Prävention und Frühtherapie.

Arno Grote